Vorteile einer Genossenschaft

Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

  • Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung
  • langfristige Wohnsicherheit durch ein unbefristetes Nutzungsverhältnis
  • die Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt
  • starke Gemeinschaft
  • die Genossenschaftsanteile kommen dem Eigenkapital der Genossenschaft zugute
  • Nutzung des umfangreichen Dienstleistungs-, Service- und Freizeitangebotes

Aufbau und Struktur einer Genossenschaft

 

Die überarbeitete Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG, beschlossen am 25.06.2025 und am 09.12.2025 im Genossenschaftsregister eingetragen, bildet die Grundlage unseres genossenschaftlichen Handelns.

Strukturell sind Genossenschaften demokratisch aufgebaut. Sie verfügen über gewählte Gremien, die im Sinne aller Mietparteien Entscheidungen treffen. Da sie nicht gewinnorientiert arbeiten, werden finanzielle Überschüsse in den Erhalt und die Modernisierung des Wohnbestandes, in Neuerwerbungen oder in den Ausbau des Serviceangebotes investiert.

 

 

Mitgliedschaft

Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG werden möchte, recht herzlich willkommen!

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:

  • eine vom Bewerbenden zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserklärung,
  • die Übernahme von mindestens einem Geschäftsanteil,
  • den Abschluss eines Nutzungsvertrages über Wohnraum.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und üben diese durch die Wahl der Vertretung für die Vertreterversammlung aus, sofern sie nicht selbst als Vertretung gewählt werden.
  • Der Dauernutzungsvertrag wird grundsätzlich unbefristet geschlossen. Einzelheiten und mögliche Beendigungsgründe ergeben sich aus dem Vertrag, der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Mit Ihrem Geschäftsguthaben sind Sie sowohl Mietpartei als auch gleichzeitig eine Person, welche ein Miteigentum an der Genossenschaft besitzt.
  • Sie sind berechtigt, alle Dienstleistungen, Einrichtungen und andere Vorteile der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen.
  • Bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung sind von Ihnen entsprechend der Wohnungsgröße weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.
  • Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird Ihnen Ihr Geschäftsguthaben satzungsgemäß zurückerstattet.
  • Jedes Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, bei Bedarf für die Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums Gemeinschaftshilfe nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung zu leisten.

 

 

Erfahren Sie mehr über unsere Satzung und Wahlordnung

Geschäftszeiten:

Montag, Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Dienstag 
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch, Freitag
09.00 - 12.00 Uhr